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412 C 223/19•Amtsgericht Bielefeld, 2020-09-16, 412 C 223/19
412 C 223/19Gericht erster Instanz16.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-16
Aktenzeichen: 412 C 223/19
ECLI: ECLI:DE:AGBI:2020:0916.412C223.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung: 412 C
1.) Die Klage wird abgewiesen.
2.) Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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