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408 C 133/18•Amtsgericht Bielefeld, 2020-11-12, 408 C 133/18
408 C 133/18Gericht erster Instanz12.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-12
Aktenzeichen: 408 C 133/18
ECLI: ECLI:DE:AGBI:2020:1112.408C133.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.: 408 C
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreites.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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