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401 C 93/22•Amtsgericht Bielefeld, 2023-11-22, 401 C 93/22
401 C 93/22Gericht erster Instanz22.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-22
Aktenzeichen: 401 C 93/22
ECLI: ECLI:DE:AGBI:2023:1122.401C93.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung: 401 C
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 580,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank seit dem 01.02.2022 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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