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40 Gs 501/22•Amtsgericht Bergheim, 2023-02-01, 40 Gs 501/22
40 Gs 501/22Gericht erster Instanz01.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-01
Aktenzeichen: 40 Gs 501/22
ECLI: ECLI:DE:AGBM1:2023:0201.40GS501.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 40
Der Betroffene wird gem. § 34c Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 1 PolG NRW verpflichtet ein technisches Mittel, mit dem sein Aufenthaltsort elektronisch überwacht werden kann, ständig im betriebsbereiten Zustand am Körper zu tragen, die Anlegung und Wartung des technischen Mittels zu dulden und seine Funktionsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen.
Die vorgenannten Anordnungen gelten ab dem 01.02.2023 für die Dauer von 3 Monaten vorbehaltlich einer Verlängerung der Entscheidung.
Die Entscheidung ist sofort vollziehbar.
Die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.
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