Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Brühl — 32 F 239/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-04
Aktenzeichen: 32 F 239/11
ECLI: ECLI:DE:AGBM2:2012:0704.32F239.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 32
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller zu Händen seiner gesetzlichen Vertreterin
in Abänderung der Urkunde des Jugendamtes der Stadt C3 (UR-Nr. 9/2011) vom 17.8.2011 ab Juni 2011 einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe abzüglich des halben Kindergeldes zu zahlen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet
Schlagwörter
child supportminimum supportchild benefitmodification of support