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51 Ds 280/23 (74 Js 273/23)•Amtsgericht Brühl, 2024-12-05, 51 Ds 280/23 (74 Js 273/23)
51 Ds 280/23 (74 Js 273/23)Gericht erster Instanz05.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-05
Aktenzeichen: 51 Ds 280/23 (74 Js 273/23)
ECLI: ECLI:DE:AGBM2:2024:1205.51DS280.23.74JS27.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 51
Der Angeklagte ist der Beleidigung schuldig und wird deswegen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 90,00 EUR verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.
Angewendete Strafvorschriften: §§ 185, 194 StGB
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