Challenge to the resolution under agenda item 4a concerning discharge of the management.
The resolution was declared invalid.
26 C 52/2009•Validity of the resolution on management discharge
26 C 52/2009Gericht erster Instanz20.05.2010ZivilrechtTeilweise gutgeheissen
Von Omnilex extrahiert
In this first-instance homeowners’ association dispute, the plaintiffs challenged resolutions adopted by the association. The Kerpen District Court declared invalid the resolution under agenda item 4a concerning discharge of the management and dismissed the challenges in all other respects. It apportioned court costs and the defendants’ extra-judicial costs among the plaintiffs and defendants as stated in the operative part. The judgment was declared provisionally enforceable, subject to security provisions for both sides.
Entscheidungsdatum: 2010-05-20
Aktenzeichen: 26 C 52/2009
ECLI: ECLI:DE:AGBM3:2010:0520.26C52.2009.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Wohnungseigentumssachen
Der Beschluss zu TOP 4a (betr. Entlastung der Verwaltung) wird für ungültig erklärt. Im übrigen werden die Anfechtungsklagen zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten werden den Klägern zu 1 zu 1/8 (zusammen also zu 1/4) , den Klägern zu 2 zu je 1/6 (zusammen also zu einem 1/3), der Klägerin zu 3 zu 1/3 und im übrigen den Beklagten auferlegt. Von den außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 1 tragen die Beklagten 25 %. Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Kläger zu 1 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger zu 1 vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Challenge to the resolution under agenda item 4a concerning discharge of the management.
The resolution was declared invalid.
The plaintiffs’ remaining challenges to the resolutions.
The remaining challenges were dismissed.
Allocation of court costs and extra-judicial costs.
Costs were apportioned among the plaintiffs and defendants as specified in the judgment.
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