Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Kerpen — 104 C 106/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-27
Aktenzeichen: 104 C 106/14
ECLI: ECLI:DE:AGBM3:2014:0627.104C106.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 104
Leitsätze
Meldet sich ein Nutzer unter Angabe von falschen persönlichen Daten
(hier: Angabe von fingierten Daten, die auf eine nicht existierende Person verweisen) bei eBay an, so kann er nicht in rechtlicher wirksamer Weise an Auktionen teilnehmen. Die Offerte zur Abgabe eines Angebots richten sich nämlich nur an solche Personen, die sich unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen bei eBay angemeldet haben. Den Nutzungsbedingungen von eBay kommt daher nicht nur für die Frage Bedeutung zu, unter welchen Umständen eine Auktion abgebrochen werden kann (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8.6.2011 - VIII ZR 305/10), sondern auch dafür, ob überhaupt ein Vertrag zustandegekommen ist.
AG Kerpen, 104 C 106/14
Urteil vom 27.6.2014
Leitsatz vom Gericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
(Gemäß § 495a Abs. 2 S. 1 ZPO ohne Tatbestand.)
Schlagwörter
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