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105 C 76/19•Amtsgericht Kerpen, 2020-04-22, 105 C 76/19
105 C 76/19Gericht erster Instanz22.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-22
Aktenzeichen: 105 C 76/19
ECLI: ECLI:DE:AGBM3:2020:0422.105C76.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilsachen
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.491,21 € sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 78,89 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.07.2019 zu zahlen.
Die Beklagte ist verpflichtet, dem Kläger sämtlichen weiteren materiellen Schaden zu ersetzen, der aus dem Unfall vom 19.06.2019 auf dem Park & Ride Parkplatz an der H.-straße in A.-P. resultiert.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin trägt diese selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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