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26 C 2/23•Amtsgericht Kerpen, 2023-06-29, 26 C 2/23
26 C 2/23Gericht erster Instanz29.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-29
Aktenzeichen: 26 C 2/23
ECLI: ECLI:DE:AGBM3:2023:0629.26C2.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Wohnungseigentumssachen
Die in der ordentlichen Eigentümerversammlung der Beklagten vom 00.00.0000 gefassten Beschlüsse zu TOP 3 zur Genehmigung der Nachschüsse und Anpassungen der Vorschüsse aus den Einzelabrechnungen für das Geschäftsjahr 2021 sowie zu TOP 4, Unterpunkt 4.1, zur Entlastung des Verwalters für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 werden für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils für den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn dieser nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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