Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bonn — 51 Gs 53/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-04
Aktenzeichen: 51 Gs 53/09
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2009:0804.51GS53.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 51
Tenor
In pp
hat das Amtsgericht Bonn
bezüglich des Antrages der Firma Q vom ##.##.#### auf umfassende Akteneinsicht
beschlossen:
Das Verfahren wird ausgesetzt.
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Sind die kartellrechtlichen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts - insbesondere die Art. 11 und 12 VO Nr. 1/2003 sowie Art. 10 Abs. 2 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. g dahingehend auszulegen, dass Geschädigte eines Kartells zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche keine Akteneinsicht in Bonusanträge und von Bonusantragstellern in diesem Zusammenhang freiwillig herausgegebene Informationen und Unterlagen erhalten dürfen, die eine mitgliedstaatliche Wettbewerbsbehörde nach Maßgabe eines nationalen Bonusprogramms im Rahmen eines (auch) auf die Durchsetzung von Art. 81 EG gerichteten Bußgeldverfahrens erhalten hat?
Schlagwörter
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