Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bonn — 101 C 103/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-09
Aktenzeichen: 101 C 103/09
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2009:0909.101C103.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 101. Zivilabteilung
Normen: BGB § 651j, § 651i
Leitsätze
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Durch die israelische Offensive im Gaza-Streifen wurden Reisen in angrenzende Gebiete (Ägypten, Jordanien) objektiv nicht beeinträchtigt.
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Kriegshandlungen zwischen Israel und der Hamas im Gaza-Streifen sind objektiv voraussehbar im Sinne des § 651i, Abs. 1 BGB.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Schlagwörter
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