Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bonn — 459 F 114/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-14
Aktenzeichen: 459 F 114/09
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2010:0614.459F114.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 459
Tenor
In der Familiensache
pp
wird dem Vater und Antragsteller die elterliche Sorge bezüglich der Entgegennahme der Entscheidung und Einlegung eines Rechtsmittels für die Kinder B K und E K entzogen und Ergänzungspflegschaft gem. § 1909 BGB mit folgendem Aufgabenkreis angeordnet:
Entgegennahme der Entscheidung und Einlegung eines Rechtsmittels
Als Ergänzungspfleger wird ausgewählt Rechtsanwalt W C, U-straße ##, ##### C. Er übt das Amt berufsmäßig aus.
Schlagwörter
parental authoritysupplementary guardianshipappealfamily proceedings