Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bonn — 51 Gs 53/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-18
Aktenzeichen: 51 Gs 53/09
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2012:0118.51GS53.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung der
Q AG, J-Straße, #### O,
Antragstellerin,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte M, B-Straße, ##### T,
gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts vom ##.10.2008 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antragstellerin auch Einsicht in sämtliche um Geschäftsgeheimnisse und interne Vorgänge bereinigte in dem Verfahren B#-###/## vom Bundeskartellamt sichergestellte Asservate zu gewähren ist.
Die Kosten des gerichtlichen Entscheidungsverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beteiligten trägt die Antragstellerin.
Schlagwörter
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