Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bonn — 27 C 144/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-30
Aktenzeichen: 27 C 144/14
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2015:0130.27C144.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilabteilung
Normen: WEG §§ 15, 21, 22, 23 Abs. 4, 43 Nr. 4
Leitsätze
-
Es besteht keine Befugnis der Gemeinschaft, dem einzelnen Wohnungseigentümer außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen.
-
Wohnungseigentümer können zu einer eigenständigen Anbringung und Wartung von Rauchmeldern nicht durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung verpflichtet werden.
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Eigentümerversammlung der WEG I-Straße ##-## in C-S zu Tagesordnungspunkt 10 vom 22.05.2014 nichtig ist.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Schlagwörter
condominium ownershipowners’ associationsmoke detectorsmajority resolutionindividual performance duties