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43 II 88/19•Amtsgericht Bonn, 2020-01-20, 43 II 88/19
43 II 88/19Gericht erster Instanz20.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-20
Aktenzeichen: 43 II 88/19
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2020:0120.43II88.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 43
In der Standesamtssache
pp
hat das Amtsgericht Bonnam 20.01.2020
beschlossen:
Der Antrag der Antragstellerin vom 21.10.2019, das Geburtenregister des Standesamts C Nr. # ###/#### und # ###/#### dahingehend zu berichtigen, dass der erste Vorname der Kindesmutter und Antragstellerin nicht mehr He sondern Ha lautet, wird zurückgewiesen.
Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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