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806 Ds 96/20•Amtsgericht Bonn, 2021-04-27, 806 Ds 96/20
806 Ds 96/20Gericht erster Instanz27.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-27
Aktenzeichen: 806 Ds 96/20
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2021:0427.806DS96.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 806
Der Angeklagte ist des gewerbsmäßigen Betruges in zwei Fällen sowie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig.
Hierfür wird er zu einer Gesamtfreiheitstrafe von zehn Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen zu tragen.
Angewandte Vorschriften: §§ 263 Abs. 1,3, 53 StGB, 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG.
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