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205 C 209/19•Amtsgericht Bonn, 2022-01-19, 205 C 209/19
205 C 209/19Gericht erster Instanz19.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-19
Aktenzeichen: 205 C 209/19
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:0119.205C209.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 205
In dem Rechtsstreit
pp
hat das Amtsgericht Bonn
auf die mündliche Verhandlung vom 15.12.2021
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
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