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113 C 19/23•Amtsgericht Bonn, 2023-12-05, 113 C 19/23
113 C 19/23Gericht erster Instanz05.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-05
Aktenzeichen: 113 C 19/23
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2023:1205.113C19.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 113
In dem Rechtsstreit
pp
hat das Amtsgericht Bonn am 05.12.2023
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,65 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.11.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen, weil die Voraussetzungen des § 511 Abs. 4 ZPO nicht vorliegen.
Ohne Tatbestand (gemäß § 495a ZPO)
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