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718 OWi 75/24•Amtsgericht Bonn, 2024-05-27, 718 OWi 75/24
718 OWi 75/24Gericht erster Instanz27.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-27
Aktenzeichen: 718 OWi 75/24
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2024:0527.718OWI75.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 718
In dem Bußgeldverfahren
pp
wegen Ordnungswidrigkeit
hat das Amtsgericht Bonn
aufgrund der Hauptverhandlung vom 27.05.2024,
an der teilgenommen haben:
pp
für Recht erkannt:
Der Betroffene wird wegen unzulässigen Rückschnitts einer Hecke innerhalb der Schon- und Setzzeit (39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG) zu einer Geldbuße von 75 EUR verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.
(§§ 49 StVO, 69 a StVZO, 24, 25 StVG, 2 BKatV)
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