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210 C 59/24•Amtsgericht Bonn, 2025-01-02, 210 C 59/24
210 C 59/24Gericht erster Instanz02.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-02
Aktenzeichen: 210 C 59/24
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2025:0102.210C59.24.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 210
In dem Rechtsstreit
pp
hat das Amtsgericht Bonn
gemäß § 307 Satz 2 ZPO am 02.01.2025
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.194,82 EUR (in Worten: eintausendeinhundertvierundneunzig Euro und zweiundachtzig Cent) zu zahlen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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