Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bochum — 47 C 188/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-23
Aktenzeichen: 47 C 188/16
ECLI: ECLI:DE:AGBO:2018:0823.47C188.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 47 C
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 562,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.03.2016 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiterhin als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwaltskanzlei Dr. H in Höhe von 147,56 EUR zzgl. Kosten für eine Halteranfrage in Höhe von 5,10 EUR freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 80 % die Klägerin und zu 20 % die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Schlagwörter
civil liabilitypre-litigation legal costsinterestcost allocation