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66 C 232/20•Amtsgericht Bochum, 2021-04-22, 66 C 232/20
66 C 232/20Gericht erster Instanz22.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-22
Aktenzeichen: 66 C 232/20
ECLI: ECLI:DE:AGBO:2021:0422.66C232.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 66 C
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kfz-Sachverständigenbüro I GmbH, Xstraße ##, ## C, 74,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.01.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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