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73 Ls 40/23•Amtsgericht Bochum, 2024-08-15, 73 Ls 40/23
73 Ls 40/23Gericht erster Instanz15.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-15
Aktenzeichen: 73 Ls 40/23
ECLI: ECLI:DE:AGBO:2024:0815.73LS40.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 73
Der Angeklagte M. wird wegen versuchten gemeinschaftlichen Betruges im besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagte G. wird freigesprochen.
Der Angeklagte M. trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Die Kosten des Verfahrens betreffend die Angeklagte Frau G. und ihre notwendigen Auslagen hat die Landeskasse zu tragen.
Angewendete Vorschriften: §§ 263 I, III Nr. 1, 25 II, 23, 22 StGB
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