Amtsgericht Bocholt — 14 F 186/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-21
Aktenzeichen: 14 F 186/06
ECLI: ECLI:DE:AGBOH:2007:0921.14F186.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
I.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) und z. Hd. der
Klägerin zu 2) einen Betrag in Höhe von 209,96 EUR zu zahlen
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszins-
satz seit dem 20. November 2006.
II.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
III.
Die Gerichtskosten trägt die Klägerin zu 2) zu 98 %, der Beklagte
zu 2 %.
Die Klägerin zu 2) trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Die Klägerin zu 2) trägt ferner 98 % der außergerichtlichen Kosten
des Beklagten.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1)
und seine eigenen außergerichtlichen Kosten zu 2 %.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin zu 2) und dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Voll-
streckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %
des zu vollstreckbenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegen-
seite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.