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16 F 115/19•Amtsgericht Bocholt, 2022-08-31, 16 F 115/19
16 F 115/19Gericht erster Instanz31.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-31
Aktenzeichen: 16 F 115/19
ECLI: ECLI:DE:AGBOH:2022:0831.16F115.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familienrichter
Der Umgang des Kindesvaters zum gemeinsamen Kind L 1, wird für die Dauer von 6 Monaten ausgeschlossen.
Der L 3 wird die Auflage erteilt, sich binnen 1 Monats für den nächsten beginnenden Elternkurs "xxx" anzumelden und diesen Kurs zu besuchen und hierüber dem Gericht nach Beendigung des Kurses eine Teilnahmebestätigung zu übersenden bzw. einen Abbruch des Kurses unaufgefordert mitzuteilen.
Alle bisherigen Regelungen zum Umgangsrecht werden aufgehoben.
Gerichtliche Kosten werden nicht erhoben; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Verfahrenswert wird gemäß § 45 FamGKG auf 6.000,00 Euro festgesetzt.
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