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28 Ls-12 Js 826/20-24/21 [e]•Amtsgericht Bottrop, 2022-12-16, 28 Ls-12 Js 826/20-24/21 [e]
28 Ls-12 Js 826/20-24/21 [e]Gericht erster Instanz16.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-16
Aktenzeichen: 28 Ls-12 Js 826/20-24/21 [e]
ECLI: ECLI:DE:AGBOT:2022:1216.28LS12JS826.20.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schöffengericht
Normen: StGB § 177
Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung und sexuellem Übergriff kostenpflichtig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
§§ 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StGB (a.F. bis 10.11.16), 177 Abs. 1, 53 StGB.
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