Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Brilon — 8 C 358/09 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-17
Aktenzeichen: 8 C 358/09
ECLI: ECLI:DE:AGBRI:2010:0317.8C358.09.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Schmerzensgeldbetrag von 3.500,00 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 24.09.2009 zu zahlen und
außergerichtliche Kosten an die Prozessbevollmächtigten der Klägerin, die Rechtsanwälte L, C, T xx, als Gesamtgläubiger, in Höhe von 359,50 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 08.12.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 3.500,00 EUR festgesetzt.
Schlagwörter
pain and suffering damagesacknowledgment judgmentinterestlitigation costsprovisional enforcement