Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Castrop-Rauxel — 6 OWi 313/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-29
Aktenzeichen: 6 OWi 313/18
ECLI: ECLI:DE:AGCAS:2019:0129.6OWI313.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Leitsätze
-
Befinden sich konkrete und detaillierte Beschreibungen des äußeren Geschehens in der Ordnungswidrigkeitenanzeige, ist die Bezugnahme auf die Ordnungswidrigkeitenanzeige auch bei fehlender Erinnerung des Zeugen weiterhin zulässig (Fortführung von AG Dortmund, Beschluss vom 08.10.2018, BeckRS 2018, 27559 = SVR 2019, 33).
-
Wer beim Vorbeifahren mit dem PKW ein Mobiltelefon (Smartphone“) horizontal deutlich in Richtung eines verunfallten Fahrzeuges hält kann nach Ansicht des Gerichtes damit auch nur eine Funktion des Mobiltelefones nutzen. Entweder filmt er das verunfallte Fahrzeug oder er fotografiert es. Einen anderen Sinn kann diese äußere Handlung kaum ergeben.
Tenor
Der Betroffene wird wegen vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer zu einer Geldbuße von 125,00 € verurteilt. Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 23 Abs. 1a, 49 StVO, 24 StVG, 246.1 BKat).
Schlagwörter
mobile phone use while drivingtraffic offencewitness recollectionoffence reportfine