Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
3 C 209/23•Amtsgericht Dülmen, 2023-12-05, 3 C 209/23
3 C 209/23Gericht erster Instanz05.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-05
Aktenzeichen: 3 C 209/23
ECLI: ECLI:DE:AGCOE2:2023:1205.3C209.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.Die Kosten des Verfahrens träg
Normen: BGB §§ 675, 667, StBerG § 66
Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.