Partial awards on the claim and counterclaim

58 C 13106/99Gericht erster Instanz12.07.2000ZivilrechtTeilweise gutgeheissen

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

Following an oral hearing on 5 June 2000, the Düsseldorf Local Court partially upheld the plaintiff's claim against two defendants, ordering them jointly and severally to pay DM 1,769.65 plus 4% interest from 24 June 1999 and dismissing the remainder. On Defendant 1's counterclaim, the court ordered the plaintiff to pay DM 477.11 plus 4% interest from 20 November 1998, dismissing the balance. The judgment allocated court and party costs among the plaintiff and defendants, and declared the judgment provisionally enforceable subject to specified security requirements.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 58 C 13106/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-07-12

Aktenzeichen: 58 C 13106/99

ECLI: ECLI:DE:AGD:2000:0712.58C13106.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 5. Juni 2000

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger

1.769,65 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 24.06.1999 zu zahlen, im übrigen

wird die Klage abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten zu 1.

477,11 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 20.11.1998 zu zahlen, im übrigen wird

die Widerklage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen

der Kläger zu 24 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 36 % und der

Beklagte zu 1. zu weiteren 40 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten

zu 1. trägt der Kläger zu 24 % und die außergerichtlichen Kosten des Beklagt-

ten zu 2. trägt der Kläger zu 29 %. Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht

statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages. Der Kläger kann die Voll-

streckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbe-

trages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in

dieser Höhe leisten.

Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in

der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden.

Schlagwörter

civil procedurejoint and several liabilitycounterclaiminterestcost allocationprovisional enforceability

The defendants are jointly and severally liable to pay the plaintiff DM 1,769.65 plus 4% interest from 24 June 1999; the remainder of the claim is dismissed.

The plaintiff must pay Defendant 1 DM 477.11 plus 4% interest from 20 November 1998; the remainder of the counterclaim is dismissed.

Costs are allocated as specified in the judgment; no further reimbursement of costs is ordered.

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