Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Düsseldorf — 53 C 9895/01
Entscheidungsdatum: 2001-10-17
Aktenzeichen: 53 C 9895/01
ECLI: ECLI:DE:AGD:2001:1017.53C9895.01.00
Spruchkörper: Richter
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 17. Oktober 2001
durch den Richter am Amtsgericht X
für R e c h t erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,00 DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, solche Parkplätze auf dem Außenparkdeck des Objekts Xstraße 8 in X, die durch ein Firmenemblem der Klägerin, als deren Parkplätze erkennbar sind, zu benutzen, soweit ihm dies nicht von der Klägerin oder der XXX GmbH und/oder Co.KG ausdrücklich gestattet wird.
Schlagwörter
parkinginjunctionproperty usecoercive enforcement