Insurer Ordered to Provide Life Insurance Information

44 C 10534/02Gericht erster Instanz31.10.2002ZivilrechtGutgeheissen

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

In a written first-instance proceeding, the District Court Düsseldorf ordered the defendant insurer to provide information concerning the plaintiff’s life insurance policy. The required disclosures cover specified surrender values, including surplus shares, annual premiums following conversion to annual payment, whether a policy loan or assignment or pledge exists, and projected annual death benefits through 2016. The court also ordered the defendant to bear the costs. The judgment is provisionally enforceable, subject to the stated security arrangements.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 44 C 10534/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-31

Aktenzeichen: 44 C 10534/02

ECLI: ECLI:DE:AGD:2002:1031.44C10534.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO am 31. Oktober 2002

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger bzgl. Der bei ihr abgeschlossenen

Lebensversicherung Nr. XXXXX folgende Auskünfte zu erteilen:

-Auskunft über den Rückkaufswert der Lebensversicherung inkl.

Überschüsse zur nächsten Hauptfälligkeit sowie über den Rückkaufwert

Inkl. Überschüsse zur Hauptfälligkeit in 14 Jahren bei Ausschluss aller

Zusatzversicherungen sowie über den Rückkaufswert inkl. Überschüsse

Zur Hauptfälligkeit in 15 Jahren bei Ausschluss aller Zusatzversicherungen,

-ferner über die zu leistenden Jahresprämien nach Umstellung auf jährliche

Zahlungsweise,

-über die Tatsachen, ob ein Policendarlehen besteht und ob eine

Abtretungs- bzw. Verpfändungserklärung bzgl. Der genannten Lebens-

Versicherung besteht

-sowie über die Höhe der voraussichtlichen Todesfallleistung inkl.

Überschussanteile bis zum Ablauf der Police zu den Hauptfälligkeiten

der Jahr 2001 bis 2016, jeweils jährlich.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung

Gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil zu voll-

Streckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstre-

ckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Schlagwörter

life insuranceright to informationsurrender valueinsurance premiumsprovisional enforcement

The defendant must provide the specified policy, premium, loan or security, and projected death-benefit information.

The defendant bears the costs of the proceedings.

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