Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Düsseldorf — 290a C 76/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-25
Aktenzeichen: 290a C 76/19
ECLI: ECLI:DE:AGD:2019:1125.290A.C76.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 290a
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 21.10.2019 durch die Richterin am Amtsgericht G
für Recht erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, die im Wandbereich der Tiefgaragenstellplätze Nr. XX und XX der Wohnungseigentumsanlage G-Straße befindliche Ladestation (Wallbox) nebst sämtlichen Anschlüssen zu entfernen und den ursprünglichen Zustand im Wandbereich (Gemeinschaftseigentum) wiederherzustellen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 255,85 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 06.03.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.200,00 € vorläufig vollstreckbar.
Schlagwörter
condominium propertycommon propertyelectric vehicle charging stationremovalrestorationlitigation costs