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95 XVII 345/20 E•Amtsgericht Düsseldorf, 2021-03-24, 95 XVII 345/20 E
95 XVII 345/20 EGericht erster Instanz24.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-24
Aktenzeichen: 95 XVII 345/20 E
ECLI: ECLI:DE:AGD:2021:0324.95XVII345.20E.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 95
wird unter Aufhebung des Beschlusses vom 18.01.2021 Betreuungsstelle L., zum Betreuer bestellt.
Die Bestellung umfasst folgende Aufgabenkreise:
Widerruf erteilter Vollmachten
Aufenthaltsbestimmung
Gesundheitsfürsorge
Regelung des Postverkehrs
Vermögensangelegenheiten
Vertretung gegenüber Behörden
Wohnungsangelegenheiten
Die Betroffene bedarf zur Wirksamkeit von Willenserklärungen im Bereich Vermögensangelegenheiten der Einwilligung des für diesen Aufgabenbereich bestellten Betreuers (Einwilligungsvorbehalt).
Das Gericht wird spätestens am 24.03.2028 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.
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