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47 C 99/20•Amtsgericht Düsseldorf, 2021-07-14, 47 C 99/20
47 C 99/20Gericht erster Instanz14.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-14
Aktenzeichen: 47 C 99/20
ECLI: ECLI:DE:AGD:2021:0714.47C99.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 47
hat das Amtsgericht Düsseldorf im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 23.06.2021 durch die Richterin S.
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.11.2019 zu bezahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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