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664 M 719/22•Amtsgericht Düsseldorf, 2022-05-17, 664 M 719/22
664 M 719/22Gericht erster Instanz17.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-17
Aktenzeichen: 664 M 719/22
ECLI: ECLI:DE:AGD:2022:0517.664M719.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 664
In der Zwangsvollstreckungssache
des Landes NRW,
Gläubigerin,
gegen
Herrn C,
Schuldner,
wird auf die Erinnerung der Gläubigerseite vom 28.04.2022 der/die Gerichtsvollzieher/in G angewiesen, die Zwangsvollstreckung aus dem Auftrag der Gläubigerin vom 03.03.2022
nicht mit der Begründung zu verweigern, der Auftrag sei nicht formwirksam elektronisch eingereicht.
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