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18 C 260/22•Amtsgericht Düsseldorf, 2022-12-06, 18 C 260/22
18 C 260/22Gericht erster Instanz06.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-06
Aktenzeichen: 18 C 260/22
ECLI: ECLI:DE:AGD:2022:1206.18C260.22.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Abteilung 18
hat das Amtsgericht Düsseldorf gemäß § 307 Satz 2 ZPO am 06.12.2022
durch die Richterin J.
für Recht erkannt:
Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien kein Vertrag über ein „1:1 Coaching …“ besteht.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 453,87 EUR zu erstatten.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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