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36 C 1/24•Amtsgericht Düsseldorf, 2024-09-09, 36 C 1/24
36 C 1/24Gericht erster Instanz09.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-09
Aktenzeichen: 36 C 1/24
ECLI: ECLI:DE:AGD:2024:0909.36C1.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 36
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
des Herrn Y.,
Antragstellers,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C.,
gegen
X. Landesverband NRW, vertr. d. d. Landesvorstand, vertr. d. d. Sprecher F.,
Antragsgegner,
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O.,
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 09.09.2024
durch die Richterin am Amtsgericht G.
für Recht erkannt:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 27.08.2024 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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