Amtsgericht Dinslaken, 2015-03-05, 34 C 47/14

34 C 47/14Gericht erster Instanz05.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dinslaken — 34 C 47/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-05

Aktenzeichen: 34 C 47/14

ECLI: ECLI:DE:AGDIN:2015:0305.34C47.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, die am Dachüberstand in Richtung des Hauses Kweg gerichteten Kameras (Dome-Kameras) zu entfernen und an die Rechtsschutzversicherung des Klägers, die LVM, zu der Rechtsschutzschadennummer ………die außergerichtlichen Kosten in Höhe von 334,75 Euro zu erstatten.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500 Euro vorläufig vollstreckbar

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