SP-1554-20•Amtsgericht Dinslaken, 2017-02-16, SP-1554-20
Amtsgericht Dinslaken, 2017-02-16, SP-1554-20
SP-1554-20Gericht erster Instanz16.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dinslaken — SP-1554-20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-16
Aktenzeichen: SP-1554-20
ECLI: ECLI:DE:AGDIN:2017:0216.SP1554.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspfleger
Tenor
kann die Grundbuchberichtigung aufgrund des von A am 12.11.2014 beim Grundbuchamt gestellten Grundbuchberichtigungsantrags und aufgrund des durch den Notar B eingereichten weiteren Grundbuchberichtigungsantrags der A vom 13.01.2014 derzeit nicht erfolgen. Es ist ein Erbschein nach dem verstorbenen C zum Nachweis der Erbfolge vorzulegen.
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