Amtsgericht Dinslaken, 2019-05-02, 32 C 275/18

32 C 275/18Gericht erster Instanz02.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dinslaken — 32 C 275/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-02

Aktenzeichen: 32 C 275/18

ECLI: ECLI:DE:AGDIN:2019:0502.32C275.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 32 C

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, die von ihm innegehaltene Wohnung im Haus .., bestehend aus 3 Zimmern, 1 Küche, 1 Bad, 1 Toilette und einem Parkplatz zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

2. Der Beklagte wird verurteilt, die Gewerberäume unter der Anschrift …, bestehend aus 1 Garage, 1 Abstellraum, 1 WC und 1 Büro zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

3. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 650,34 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.10.2018 zu zahlen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

5. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,00 EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 8.000,00 EUR leistet

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