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33 C 68/23•Amtsgericht Dinslaken, 2024-01-12, 33 C 68/23
33 C 68/23Gericht erster Instanz12.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-12
Aktenzeichen: 33 C 68/23
ECLI: ECLI:DE:AGDIN:2024:0112.33C68.23.00
Dokumenttyp: Grundurteil
Spruchkörper: 33 C
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die
Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem
Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden
Betrages leistet.
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