Amtsgericht Düren, 1990-03-01, 3 C 450/89

3 C 450/89Gericht erster Instanz01.03.1990

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düren — 3 C 450/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-03-01

Aktenzeichen: 3 C 450/89

ECLI: ECLI:DE:AGDN:1990:0301.3C450.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 3 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 450,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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