Amtsgericht Düren, 1990-04-06, 1 C 30/90

1 C 30/90Gericht erster Instanz06.04.1990

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düren — 1 C 30/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-04-06

Aktenzeichen: 1 C 30/90

ECLI: ECLI:DE:AGDN:1990:0406.1C30.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1 C 30/90

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein angemessenes Schmerzensgeld in Höhe von 550,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 31.1.1990 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 30,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 31.01.1990 zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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