Amtsgericht Düren, 2002-10-30, 45 C 214/02

45 C 214/02Gericht erster Instanz30.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düren — 45 C 214/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-30

Aktenzeichen: 45 C 214/02

ECLI: ECLI:DE:AGDN:2002:1030.45C214.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 45

Tenor

Die Klage wird a b g e w i e s e n .

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 750,00 EURO

abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der

Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe

leistet.

Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische

Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse

erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.