Amtsgericht Düren, 2006-06-07, 45 C 78/06

45 C 78/06Gericht erster Instanz07.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düren — 45 C 78/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-07

Aktenzeichen: 45 C 78/06

ECLI: ECLI:DE:AGDN:2006:0607.45C78.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 45 C

Tenor

Die Klage wird a b g e w i e s e n .

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 750,00 EURO abwenden, wenn nicht die Beklagten

vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft

einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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