45 C 78/06•Amtsgericht Düren, 2006-06-07, 45 C 78/06
Amtsgericht Düren, 2006-06-07, 45 C 78/06
45 C 78/06Gericht erster Instanz07.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Düren — 45 C 78/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-07
Aktenzeichen: 45 C 78/06
ECLI: ECLI:DE:AGDN:2006:0607.45C78.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 45 C
Tenor
Die Klage wird a b g e w i e s e n .
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung
in Höhe von 750,00 EURO abwenden, wenn nicht die Beklagten
vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft
einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.