45 C 113/07•Amtsgericht Düren, 2007-05-16, 45 C 113/07
Amtsgericht Düren, 2007-05-16, 45 C 113/07
45 C 113/07Gericht erster Instanz16.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Düren — 45 C 113/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-16
Aktenzeichen: 45 C 113/07
ECLI: ECLI:DE:AGDN:2007:0516.45C113.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 45
Normen: § 1 Abs. 1 S. 1 VVG, § 12 Abs. 1 II e AKB
Tenor
Die Klage wird a b g e w i e s e n .
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheits-
leistung in Höhe von 750,00 EURO abwenden, wenn nicht
die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher
Höhe leistet.
Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft
einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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