17 W 59/11•Amtsgericht Düren, 2011-04-04, 17 W 59/11
Amtsgericht Düren, 2011-04-04, 17 W 59/11
17 W 59/11Gericht erster Instanz04.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Düren — 17 W 59/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-04
Aktenzeichen: 17 W 59/11
ECLI: ECLI:DE:AGDN:2011:0404.17W59.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düren vom 30. Dezember 2010 – 44-40 II 2267/08 BerH – wird als unzulässig verworfen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Beschwerdewert beträgt 99,96 €.
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