Amtsgericht Düren, 2013-01-24, 10 Ds 288/12

10 Ds 288/12Gericht erster Instanz24.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düren — 10 Ds 288/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-24

Aktenzeichen: 10 Ds 288/12

ECLI: ECLI:DE:AGDN:2013:0124.10DS288.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht - Jugendrichter- Düren

Tenor

Die Angeklagte F wird wegen Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Diebstahl zu einer Geldstrafe von

30 Tagessätzen zu je 10,00 Euro kostenpflichtig verurteilt.

§§ 123, 242, 25 Abs. 2, 52 StGB

Der Angeklagte M wird wegen Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Diebstahl zu einer Geldstrafe von

70 Tagessätzen zu je 10,00 Euro kostenpflichtig verurteilt.

§§ 123, 242, 25 Abs. 2, 52 StGB

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